Die SCHUFA vereitelt oder behindert die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren
Das Privatunternehmen SCHUFA vereitelt oder behindert zumindest den Zweck der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren wie sie der Gesetzgeber gewollt hat.
Das Privatunternehmen SCHUFA vereitelt oder behindert zumindest den Zweck der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren wie sie der Gesetzgeber gewollt hat.
Wenn eine natürliche Person Insolvenz anmeldet und Restschuldbefreiung beantragt, wird er von Gerichts wegen von allen nach einer Wohlverhaltensphase noch nicht getilgten Schulden befreit, soweit er ein redlicher Schuldner ist. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dem Schuldner nach einer Wohlverhaltensphase von im Regelfall 6 Jahren eine zweite Chance zu geben . Die Schufa speichert die Daten darüber aber drei weitere Jahre, sodass die vom Gesetzgeber nach längstens 6 Jahren gewollte zweite Chance drei weitere Jahre vereitelt wird, denn mit einem solchen Eintrag bekommt der Betroffene keinen Handyvertrag, Leasing etc..
Leider geben die Gerichte der SCHUFA meist recht. Dies ist vielen Schuldnern nicht bewusst und wohl auch den Politikern nicht.
Der Verein für Existenzsicherung e.V. will das nicht hinnehmen und unterstützt uns bei einer Klage gegen die SCHUFA, wobei der Fall einige Besonderheiten aufweist, weshalb wir uns Chancen ausrechnen, der SCHUFA insoweit wenigstens bei kommen zu können.
Wir haben deshalb für die Betroffene Klage auf vorzeitige Löschung eingereicht.